krone1

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltung
 (1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die von uns angebotenen Dienstleistungen schließen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Vertragsinhalt
(1) Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.  Bestellungen oder Aufträge können innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang angenommen werden.  Die Annahme ist uns gegenüber schriftlich zu erklären.  Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

§ 3 Preise und Zahlungen
3.1 bei Verbrauchern Ist der Kunde eine natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB), so gilt: (3.1.1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. (3.1.2) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung und Fälligkeit (siehe § 4) ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative
Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.  Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.  3.2 Bei Unternehmern Ist der Kunde eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) gelten nachfolgende Regelungen dieses Paragrafen. (3.2.1) Die im Angebot ausgewiesenen Preise sind Nettopreise, soweit sich aus dem Angebot selbst nicht ein anderes ergibt.  Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, die im Zeitpunkt der Vertragsabwicklung maßgeblich ist. (3.2.2) Es gelten die in unseren Verträgen und Auftragsbestätigungen genannten Preise. Für den Fall, dass wir die Leistung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erbringen sollen, behalten wir uns eine Preisanpassung vor, wenn nachträglich die Leistung durch das Hinzutreten oder die Erhöhung von öffentlichen Abgaben oder Frachten, durch gesetzliche Maßnahmen oder durch eine Änderung der Kostenfaktoren wie Lohn- und Materialkosten, auf denen die Preise beruhen, verteuert wird. Sofern sich der Preis dadurch gegenüber dem vereinbarten Preis um mehr als 5 % erhöht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, bzw. diesen kündigen. Eine Preisanpassung ist ausgeschlossen, wenn ausdrücklich einen Festpreis vereinbart wurde. (3.2.3) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung und Fälligkeit (siehe § 4) ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.  Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird.  Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 % Punkten über dem Basiszinssatz p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.  (3.2.4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. (3.2.5) Wir sind ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Auftraggeber gefährdet wird.

§ 4 Abnahme und Abnahmefiktion
(1) Nach Abschluss der Leistungserbringung durch uns ist der Kunde verpflichtet eine Abnahme durchzuführen.  Diese Abnahme soll im Regelfall unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten erfolgen.  Etwaige Beanstandungen sind in einem Abnahmeprotokoll festzuhalten. 
(2) Wurden von uns die Leistung in bewohnten oder regelmäßig genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen ausgeführt, und ist der Kunde unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten nicht vor Ort, so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 3 Arbeitstagen wesentliche Mängel schriftlich geltend macht.  Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.  Hiervon unberührt bleiben etwaige Nacherfüllungsansprüche wegen Mängeln.

§ 5 Ausführung und Ausführungsfristen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, beginnt die Auftragsausführung so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Vertragsschluss. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber, sofern sämtliche Einzelheiten bezüglich der Ausführung zu diesem Zeitpunkt bereits geklärt sind.
(2) Sind wir bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung von der Belieferung durch Dritte abhängig und erfolgt diese Belieferung aufgrund eines von uns nicht zu vertretenden Umstandes nicht oder nicht fristgerecht werden wir den Auftraggeber hiervon unverzüglich unterrichten, sobald wir von der Nichtbelieferung oder nicht fristgerechten Belieferung Kenntnis erlangen.  Die Ausführungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, um den wir selbst verspätet beliefert werden.  Sofern die Dauer der Verzögerung mehr als drei Wochen beträgt, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; etwaig Anzahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet. (3)  Das Recht den Vertrag zu kündigen; auch aus wichtigem Grund, bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt - auch montiert - bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden, als sog. Vorbehaltsware in unserem Eigentum. (2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten nachfolgende Regelungen dieses Paragrafen ergänzend: (2.1) Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für künftige oder bedingte Forderungen die aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entsteht. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden steht dem Auftragnehmer das (Mit-) Eigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltssache vor der Verarbeitung zu. Die Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs des Bestellers zulässig. In diesem Fall tritt der Auftraggeber die Forderung gegen den Erwerber an den Auftragnehmer ab. Gleichzeitig hat der Auftraggeber den Erwerber
dazu zu verpflichten, den Kaufpreis direkt an den Auftragnehmer zu leisten, sofern zwischen dem Erwerber und dem Auftragnehmer nichts anderes vereinbart wird. (2.2.) Im Übrigen sind Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere auch die Sicherungsübereignung oder Verpfändung unzulässig. Der Auftraggeber ist im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren. Diesbezüglich durch Interventionen entstehende Kosten trägt der Auftraggeber. (2.3) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Kunden um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden überschießende Sicherheiten freigeben.

§ 7 Gewährleistung
7.1 – bei Verbrauchern Ist der Kunde eine natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB), geltend die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. 7.2. – bei Unternehmern Ist der Kunde eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) gelten nachfolgende Regelungen dieses Paragrafen. (7.2.1) Wir leisten für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde die in Nr. 7.2.2. (7.2.2) Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, die Nacherfüllung fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (s. § 7) statt der Leistung verlangen. Für Verbraucher und Unternehmer Unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist gelten nachfolgende Regelungen: (3) Rechte des Kunden auf Rücktritt und Minderung wegen Mängeln bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, verjähren in einem Jahr ab Abnahme. (4) Sonstige Rechte des Kunden wegen Mängeln bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, verjähren in fünf Jahren ab Abnahme. (5) Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln, die sonst ein Werk betreffen, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der
Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht, verjähren in einem Jahr ab Abnahme. (6) Die kurze Verjährungsfrist des Abs. 3 sowie des Abs. 5 gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von dem Auftragnehmer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder beim Verlust des Lebens des Auftraggebers. Eine Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. (7) Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

§ 8 Haftung
(1) Die Haftung für nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche werden ausgeschlossen.  Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines von uns eingeschalteten Erfüllungsgehilfen beruhen und für Schäden auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. (2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. (3) Bei Verträgen mit Unternehmern ist die Haftung des Auftragnehmers auch bei grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt. Zudem ist bei Verträgen mit Unternehmern eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Schaden auf der Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht durch einen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruht.

§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts. (2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.